fwg-Mitgliederversammlung wählt neuen Aufsichtsrat
Vom ehrenamtlichen Vorstand …
Wie ihr alle wisst, ist die fwg ein Verein und zum Wesen eines Vereins gehört es, dass er Mitglieder hat. Die sogenannte Mitgliederversammlung ist dabei das höchste beschlussfassende Organ eines Vereins. Bei der fwg nimmt sie u.a. den jährlichen Bericht des Vorstands zur betrieblichen Entwicklung und zum laufenden Wirtschaftsjahr entgegen und stellt den Jahresabschluss fest.
Auch Änderungen der Vereinssatzung können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Und die Mitgliederversammlung wählte bisher in regelmäßigen Abständen aus ihren Reihen die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder, die dann gemeinsam mit mir, Torsten Neubacher, als bisher hauptamtlichen geschäftsführenden Vorstandsmitglied formal verantwortlich für das operative Geschäft des Vereins waren. Unterhalb dieser “Organ-Struktur” haben wir eine zweiköpfige Geschäftsleitung, drei Bereichsleitungen und die weiteren Ebenen, die ihr ja kennt.
… zum Aufsichtsrat
Am 25. November wurde nun erstmals seit Bestehen der fwg ein Aufsichtsrat gewählt. Warum? Grund ist eine in der vorangegangenen Sitzung von der Mitgliederversammlung beschlossene Satzungsänderung. Sie regelt die Unterscheidung zwischen einem hauptamtlichen (zukünftig zweiköpfigen) Vorstand und einem Aufsichtsrat. Damit soll eine klarere Trennung von operativer Verantwortung und Aufsicht im Sinne der sogenannten “Corporate Governance” einhergehen. Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder wird es nach Eintragung des Aufsichtsrates ins Vereinsregister bei der fwg dann nicht mehr geben.
Wer ist wer?
Aber wer sind nun die zukünftig handelnden Personen? Zu Aufsichtsratsmitgliedern wurden Hartmut Fritz, Angelika Kennel, Stephan Köhler, Stefan Majer und Prof. Dr. Sibylle Roll gewählt. Sie bringen Kompetenz und Erfahrung für diese Aufgabe mit und waren allesamt bereits ehrenamtliche Vorstandsmitglieder der fwg.
Die erste Sitzung des frisch gewählten Aufsichtsrats wird nun am 17. Dezember stattfinden. In dieser Sitzung wird der Aufsichtsrat aus seiner Mitte heraus eine*n Vorsitzende*n und eine*n stellvertretende*n Vorsitzende*n wählen. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat in seiner ersten Sitzung Michael Wesp und mich zu hauptamtlichen geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern der fwg berufen. Diese Berufung erfolgt nicht auf Zeit, sondern unbefristet.
Der inzwischen 104jährige Gründungsvorstand der fwg, Dr. Ernst Gerhardt, wurde übrigens in der gleichen Mitgliederversammlung der fwg am 25. November zum Ehrenmitglied der fwg gewählt.
Vor den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates liegt die Herausforderung, die fwg so zu steuern und über sie zu wachen, dass sie – trotz absehbar schwieriger werdender Rahmenbedingungen – ein fachlich und wirtschaftlich gesunder und aktiver Anbieter von Leistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen bleibt und ihrem eigenen Anspruch genügt. Dafür möchten wir als Vorstände und Aufsichtsräte einstehen. Gelingen kann dies jedoch nur mit euch. Gemeinsam. Wenn wir alle im Sinne unseres Auftrags und mit Begeisterung daran mitwirken.
Von links nach rechts:
Torsten Neubacher (alter und neuer geschäftsführender Vorstand), Angelika Kennel, Stephan Köhler und Stefan Majer (bisher ehrenamtliche Vorstandsmitglieder und nun Mitglieder des Aufsichtrates). Nicht im Bild Michael Wesp (neuer geschäftsführender Vorstand), Hartmut Fritz und Prof. Dr. Sibylle Roll (bisher ehrenamtliche Vorstandsmitglieder und nun Mitglieder des Aufsichtrates).
Dr. h.c. Ernst Gerhardt; der heute 104-jährige langjährige Frankfurter Stadtkämmerer war eines der Gründungsmitglieder der fwg im Jahr 1967. Seit dieser Zeit gehörte er ohne Unterbrechung, also 58 Jahre lang, dem Vorstand der fwg an. Nun wurde er von der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied ernannt.