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Aufbruch in die gemeindepsychiatrische Versorgung

Gemeindepsychiatrie in Frankfurt: Woher wir kommen, wohin wir gehen

Am 6. März 2002 trafen sich die Geschäftsführungen von fünf Frankfurter Trägern im Stadtgesundheitsamt in der Braubachstraße. Auf der Tagesordnung stand die Unterzeichnung einer Gemeindepsychiatrischen Rahmenvereinbarung. Was erst einmal wie ein technisch klingender Schritt wirkt, bedeutete aber damals einen grundlegenden Wandel.
Torsten Neubacher, unser Geschäftsführer, war damals einer der Unterzeichner – er hatte seine Funktion erst wenige Wochen zuvor übernommen. Heute ist er der Einzige der Beteiligten, der noch aktiv in seiner Rolle ist.

Was wurde damals eigentlich unterzeichnet?

Im Kern eine Vereinbarung, psychiatrische Hilfen stärker zu koordinieren, regionale Zuständigkeiten festzulegen und verbindlicher zusammenzuarbeiten. Frankfurt hatte damals viele Angebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen – aber sie liefen nebeneinander, kaum abgestimmt. Für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen bedeutete das wechselnde Ansprechpersonen, Versorgungslücken und lange Wege durch verschiedene Institutionen.

Was die fwg mehr als 20 Jahre einbrachte

Die fwg gehörte schon damals seit Jahrzehnten zu den prägenden Akteuren der sozialpsychiatrischen Arbeit in Frankfurt. Unser Verständnis: Psychisch erkrankte Menschen sind Bürger*innen mit individuellen Fähigkeiten und Rechten – keine Patient*innen, die verwaltet werden. Stabilisierung entsteht nicht allein durch medizinische Behandlung, sondern durch soziale Beziehungen, sinnvolle Beschäftigung, passende Wohnformen und die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Wir übernahmen Verantwortung für einen definierten regionalen Bereich innerhalb Frankfurts und brachten unsere Erfahrung mit niedrigschwelligen, lebensweltorientierten Hilfen ein.

Bemerkenswert war auch das kooperative Modell selbst: Fünf Träger mit unterschiedlichen Kulturen und Profilen haben sich auf gemeinsame Standards geeinigt – damit Menschen nicht zwischen Institutionen verloren gehen.

©Gesundheitsamt_Frankfurt_Michael_Braunschaedel

Der GPV Frankfurt am Main

Der Gemeindepsychiatrische Verbund ist ein freiwilliger, regionaler Zusammenschluss aller an der psychiatrischen Versorgung Frankfurts Beteiligten – erstmals einschließlich Psychiatrie-Erfahrener, Peers und Angehöriger. Die neue Kooperationsvereinbarung wurde im April 2026 von 53 Vertreter*innen unterzeichnet. Die Koordination lag beim Gesundheitsamt Frankfurt am Main.

Warum es trotzdem einen neuen GPV brauchte

Vieles von dem, was 2002 angestoßen wurde, gehört heute zum Standardrepertoire gemeindepsychiatrischer Arbeit. Aber das fachliche und gesetzliche Umfeld hat sich weiterentwickelt, und eine strukturelle Lücke blieb über zwei Jahrzehnte bestehen: Die Menschen, um die es im GPV eigentlich geht, saßen nicht am Tisch. Psychiatrie-Erfahrene, Angehörige, Peers – sie kamen als Zielgruppe vor, nicht als Beteiligte.

53 Unterschriften und ein klares Ziel

Seit kurzem gibt es den Gemeindepsychiatrischen Verbund Frankfurt am Main in neuer Zusammensetzung. 53 Vertreterinnen aus Psychiatrie, Behandlung, Rehabilitation, Beratung, Selbsthilfe sowie das Gesundheitsamt Frankfurt, der LWV Hessen und die Stadt Frankfurt haben eine neue Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Neu dabei sind Kliniken und niedergelassene Behandler*innen. Und erstmals sind Psychiatrie-Erfahrene, Peers und Angehörige strukturell Teil des Verbunds, direkt als Mitgestaltende.

Das handlungsleitende Prinzip ist das Recovery-Modell. Das Ziel, das in der Vereinbarung steht: Niemand soll wegen Art oder Schwere einer psychischen Erkrankung ohne die erforderliche personenzentrierte Hilfe bleiben.

Für die fwg ist das kein Neuland. „Dasein für Menschen in seelischer Not” ist unser Auftrag – das und das Recovery-Modell sprechen dieselbe Sprache. Deshalb sind wir Fan des neuen GPV, nicht nur Mitglied.

Was der neue Verbund konkret bringt: Abstimmung über Versorgungsbereiche (Wohnen, Arbeit, Tagesstruktur, Krisenintervention), weniger Fragmentierung und Dopplung, strukturierten fachlichen Austausch und klare Ansprechpersonen in anderen Systemen – gerade in schwierigen Situationen. Und: bessere Möglichkeiten, Trends früh zu erkennen und Versorgungsbedarfe gemeinsam zu benennen, statt nur auf politische Entwicklungen zu reagieren.